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Datenpanne in der Justiz – Schlaglicht auf den Sonderdatenschutz in der Gerichtsbarkeit**Hon.-Prof. RA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU), Anwalt. Thiele@eurolawyer.at ; Näheres unter http://www.eurolawyer.at

AufsätzeClemens ThieleZIR 2015, 27 Heft 1 v. 1.2.2015

Ein jüngst vom Höchstgericht11OGH 28.11.2013, 6 Ob 165/13b – MSE Akten-Verwaltung, EvBl-LS 2014, 322 = Jus-Extra OGH-Z 5508 = jusIT 2014/37, 73 (Bauer) = RdW 2014/229, 197 = JBl 2014, 401 = ZIR 2014, 317. entschiedener Fall um die „unfreiwillige“ Veröffentlichung von hunderten Verfahrensdaten aus sog. Anlegerschadensprozessen beim LG Wiener Neustadt rückt den Sonderdatenschutz für die Gerichtsbarkeit nach den §§ 83 ff GOG in den juristischen Fokus. Der folgende Beitrag erläutert die Entwicklung dieses Rechtsbereiches und nimmt eine erste Standortbestimmung vor.

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