Der vorliegende Beitrag befasst sich nicht mit dem die Mahnschreiben der Gebühren Info Service GmbH konsequent ignorierenden Konsum österreichischer Qualitätsfernsehprogramme. Er führt auch nicht näher aus, warum die Beschäftigung mit negativen Zukunftserwartungen Zeitverschwendung darstellt. Vielmehr sollen sich die folgenden Überlegungen anhand des Vorabentscheidungsverfahrens C-314/14 , Sanoma Media Finland am Beispiel des audiovisuellen Medienrechts mit dem Bestreben der Juristen auseinandersetzen, jede Selbstverständlichkeit auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen zu lassen.