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Die Überlassung an Zahlungs statt kann vom Vermächtnisnehmer bekämpft werden

Judikatur kompaktBearbeiter: Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas KonecnyZIK 2026/86ZIK 2026, 80 Heft 2 v. 30.4.2026

AußStrG: § 154

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