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Anspruch aus Verletzung eines Urheberrechts und Prozesssperre

Judikatur kompaktBearbeiter: Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas KonecnyZIK 2026/80ZIK 2026, 79 Heft 2 v. 30.4.2026

IO: §§ 6, 46 Z 2

UrhG: § 87 Abs 3

Ein im Insolvenzverfahren geltend gemachter Schadenersatzanspruch wegen Verletzung eines Urheberrechts ist vermögensrechtlicher Natur und wirkt sich unmittelbar auf das Vermögen der Insolvenzmasse aus. Es ist daher nicht von einem Schuldnerprozess auszugehen.

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