IO: §§ 6, 46 Z 2
UrhG: § 87 Abs 3
Ein im Insolvenzverfahren geltend gemachter Schadenersatzanspruch wegen Verletzung eines Urheberrechts ist vermögensrechtlicher Natur und wirkt sich unmittelbar auf das Vermögen der Insolvenzmasse aus. Es ist daher nicht von einem Schuldnerprozess auszugehen.

