IO: § 150a
ABGB: § 1425
Eine iZm einem Sanierungsplan ungültige Sonderbegünstigung kann auch durch einen einseitigen Akt erfolgen, der einem Insolvenzgläubiger die Annahme einer Zuwendung ermöglicht. Das gilt jedenfalls für einen gerichtlichen Erlag zugunsten eines - sich angeblich im Annahmeverzug befindlichen - Insolvenzgläubigers, wenn die Ausfolgung von keinen weiteren Bedingungen abhängt.

