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Insolvenzanfechtung: Benachteiligungsabsicht und Belastungs- und Veräußerungsverbot

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas KonecnyZIK 2026/22ZIK 2026, 29 Heft 1 v. 27.2.2026

IO: § 28

ABGB: § 364c

Ein Belastungs- und Veräußerungsverbot kann zwar der Erhaltung des Eigentums - auch im Insolvenzfall (vgl RIS-Justiz RS0010755) - dienen, aber wegen einer beabsichtigten Gläubigerschädigung (oder gegebenenfalls auch wegen Unentgeltlichkeit) angefochten werden (vgl 1 Ob 583/79; 1 Ob 671/87; 9 Ob 46/00f; 3 Ob 2/09d; RIS-Justiz RS0010809; RS0010773; RS0050778).

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