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Fortsetzung eines unterbrochenen Leistungsprozesses als Feststellungsprozess

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas KonecnyZIK 2026/20ZIK 2026, 28 Heft 1 v. 27.2.2026

IO: § 6 Abs 3, §§ 7, 113

ZPO: §§ 11, 14, 163

Wird nach Vorlage der Akten an den OGH über das Vermögen des Bekl ein Insolvenzverfahren eröffnet, ist der Prozess unterbrochen. Den Beschluss über die Fortsetzung hat der OGH zu erlassen.

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