Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz (BBKG) 2025, Teil Steuern, BGBl I 2025/98, erfolgte eine Änderung in der Bundesabgabenordnung (BAO), mit der eine vorrangige Befriedigung der ImmoESt gem § 30b Abs 1 EStG bzw der besonderen Vorauszahlung gem § 30b Abs 4 EStG bei Veräußerung einer mit Absonderungsrechten belasteten Liegenschaft im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sichergestellt werden soll. Der Beitrag erläutert den Inhalt sowie die Auswirkungen der Neuregelung und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.

