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Zur Massezugehörigkeit von Rückforderungsansprüchen gegen einen Stromanbieter

Judikatur kompaktBearbeiter: Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas KonecnyZIK 2025/46ZIK 2025, 44 Heft 1 v. 28.2.2025

IO: § 2 Abs 2, § 5 Abs 2 und 4

LG Linz 10. 1. 2024, 32 R 88/23a

Rückforderungsansprüche des Schuldners gegen einen Stromanbieter fallen in die Insolvenzmasse, auch wenn die Überzahlungen aus dem unpfändbaren und damit massefreien Einkommen geleistet wurden. Die Beträge können höchstens gem § 5 Abs 2 IO dem Schuldner gewährt werden. Stehen die Überzahlungen iZm einem Mietrecht, handelt es sich aber bei den nach dessen Überlassung an den Schuldner entstandenen Rückforderungsansprüchen um massefreies Vermögen.

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