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Zur Tauglichkeit eines Vermögensrechts als Exekutionsobjekt

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas KonecnyZIK 2024/174ZIK 2024, 199 Heft 5 v. 31.10.2024

EO: § 326

Allgemeine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Exekution auf Vermögensrechte ist, dass das zu pfändende Recht zur Zeit der Exekutionsführung dem Verpflichteten zusteht (RIS-Justiz RS0053189; vgl auch RS0106938) und dieses Recht - zumindest der Ausübung nach - verwert-

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