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Mock, Stimmrechtsausschlüsse bei der Abstimmung über einen Sanierungsplan im Konzern, GeS 2024, 69:

FachliteraturAufsatzübersichtBearbeiter: Lorenz PranterZIK 2024/85ZIK 2024, 105 Heft 3 v. 30.6.2024

Strebt eine insolvente Konzerngesellschaft die Annahme eines Sanierungsplans an, ist zu beachten, dass Gläubiger dieser Gesellschaft möglicherweise selbst Teil des Konzerns und daher uU nahe Angehörige iSd § 32 IO sind. Die Stimme naher Angehöriger wird bei den Sanierungsplanmehrheiten gem § 148 IO nur dann berücksichtigt, wenn sie gegen die Annahme stimmen. Der Autor untersucht vor diesem konzernrechtlichen Hintergrund insb den Verweis in § 32 Abs 2 Z 3 IO und tritt für eine analoge Anwendung gesellschaftsrechtlicher Bestimmungen über Stimmrechtsausschlüsse ein.

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