Deskriptoren: Know-how; Geheimnis; Geschäftsgeheimnisschutz.
Normen: § 26c UWG, § 26h UWG, Art 9 der Richtlinie (EU) 2016/943
Der verfahrensrechtliche Geheimnisschutz nach § 26h UWG ist auf Verfahren beschränkt, die den rechtswidrigen Erwerb, die rechtswidrige Nutzung oder Offenlegung eines Geheimnisses gemäß §§ 26c ff UWG zum Gegenstand haben.