§ 13 Abs 1 KStG; § 7 KStG
Der UFS prüfte die Rechtsfolgen, wenn eine Stiftungsurkunde nicht beim Finanzamt vorgelegt wird. Er untersuchte dabei, ob die Privatstiftung Offenlegungspflichten dadurch verletzt und ob hierbei Fristen zu beachten sind. Mit einer Anmerkung von Astrid Wimmer.

