§ 33 lit a ErbStG
Der VwGH prüfte, ob die Schenkungssteuer bei Widerruf der Privatstiftung erstattet werden kann, wenn der Stifter im Rahmen von einzelnen Nachstiftungen explizit auf einen Widerruf der Nachstiftung verzichtet. Mit einer Anmerkung von Ernst Marschner.

