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BFG: Steuerlicher Konzerntatbestand durch kontrollierende Privatstiftung an der Konzernspitze verwirklicht

JudikaturAbgabenrechtErnst MarschnerZFS 2023, 127 Heft 4 v. 30.12.2023

Deskriptoren: Konzern; Zinsenabzug bei Beteiligungserwerb; Firmenwertabschreibung.

Normen: § 9 Abs 7 KStG, § 12 Abs 1 Z 9 KStG

Obwohl es sich bei Stiftungen um eigentümerlose juristische Personen handelt und Stiftern keine Gesellschafterstellung zukommt, ist das gegenständliche Vorliegen eines Konzerns iSd § 9 Abs 7 erster Anwendungsfall KStG (Konzerntatbestand) zu bejahen. Stifter können sich Gestaltungsrechte vorbehalten, die ihnen eine zumindest gesellschafterähnliche Stellung vermitteln.

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