Deskriptoren: Antragslegitimation; Begünstigte; Beirat; Zusammensetzung; Bestellungsrecht; Stiftungsurkunde; Stiftungszusatzurkunde; Erklärung; zwingenden Angaben.
Normen: § 9 PSG, § 10 PSG, § 27 PSG, § 33 PSG, § 40 PSG, AußStrG
Die gerichtliche Bestellung oder Abberufung von Mitgliedern eines in der Stiftungsurkunde eingerichteten Beirats richtet sich nach § 27 PSG und den Grundsätzen der zu Mitgliedern des Stiftungsvorstands ergangenen Rechtsprechung.
