Die sog Frühjahreslegistik in Form eines Abgabenänderungsgesetzes wurde am 6.7.2023 im Nationalrat beschlossen (Regierungsvorlage, 2086 Blg, XXVII. GP vom 14.6.2023). Dieser Beitrag greift die wesentlichen Änderungen für Privatstiftungen heraus, insb die Reaktion des Gesetzgebers auf die Entscheidung VwGH 17.11.2022, Ra 2021/15/0053 betreffend die Übertragung stiller Reserven bei Beteiligungsveräußerung gem § 13 Abs 4 KStG. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

