Deskriptoren: Grundstückveräußerung; Herstellerbefreiung; Zwischenbesteuerung.
Normen: § 30 EstG
(Negative) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können auch vorliegen, bevor Mieteinnahmen erzielt werden, selbst wenn die Erzielung von Mieteinnahmen gänzlich ausbleibt. Ein Gebäude dient auch dann der „Erzielung von Einkünften“ iSd Herstellerbefreiung des § 30 Abs 2 Z 2 EStG, wenn diese Einkünfte negativ sind.

