Deskriptoren: Zuwendung sozialversicherungspflichtig; arbeitnehmerbezogene Privatstiftung.
Normen: § 49 Abs 1 ASVG, § 25 EStG
Die Zuwendung einer Privatstiftung an begünstigte Arbeitnehmer des bisherigen Beteiligungsunternehmen können der Beitragspflicht nach dem ASVG unterliegen.

