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BFG: Der Verzicht auf Begünstigtenrechte gegen Entgelt von dritter Seite ist nur im Ausnahmefall unter § 29 Z 3 EStG zu subsumieren

JudikaturAbgabenrechtFriedrich Fraberger , Viktoria KrausZFS 2022, 67 Heft 3 v. 19.10.2022

Deskriptoren: Verzicht; Abfindung; Begünstigtenstellung; Privatstiftung.

Normen: § 29 Z 3 EStG, § 27 Abs 5 Z 7 EStG, § 27 Abs 3 EStG

In der Literatur gab es seit geraumer Zeit unterschiedliche Meinungen zur Steuerpflicht des entgeltlichen Verzichts auf eine Begünstigtenstellung. Erst kürzlich wurde das erste Erkenntnis eines österreichischen Steuergerichts (BFG 29.6.2022, RV/7102639/2020) zur bislang noch nicht geklärten Frage veröffentlicht, ob und unter welchen Umständen der entgeltliche Verzicht auf eine Begünstigtenstellung einer Privatstiftung zu einer österreichischen Steuerpflicht führen kann.

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