Deskriptoren: Insichgeschäft; Stiftungsvorstand; Genehmigung; Gericht; Stiftungszweck; Stifterwille; Galerievertrag.
Normen: § 17 Abs 5 PSG, § 9 PSG, § 15 PSG
Gemäß § 17 Abs 5 PSG bedürfen im Fall, dass die Privatstiftung keinen Aufsichtsrat hat, Rechtsgeschäfte der Privatstiftung mit einem Mitglied des Stiftungsvorstands der Genehmigung aller übrigen Mitglieder des Stiftungsvorstands und des Gerichts. Diese Bestimmung ist analog auf jene Fälle anzuwenden, in denen der Geschäftsabschluss zumindest wirtschaftlich einem solchen mit dem Mitglied des Stiftungsvorstands gleichkommt.
