Deskriptoren: Regressanspruch; Rückgriffsrecht; Solidarschuldner; besonderes Verhältnis; Schwere des Verschuldens; Zurechnungsgründe; Einzelfall; Stiftungsvorstand.
Normen: § 7 Abs 2 PSG, § 15 PSG, § 896 ABGB
Ob und in welchem Umfang ein Rückgriffsrecht entsteht, richtet sich primär nach dem besonderen Verhältnis unter den Solidarschuldnern.
