Deskriptoren: Auflösung; Nichterreichen des Stiftungszwecks; Auflösungsbeschluss; Gesamtbetrachtung; Stiftungsvorstand.
Normen: § 17 PSG, § 35 PSG, § 68 AußStrG, § 72 AußStrG
Nach § 35 Abs 2 Z 2 PSG hat der Stiftungsvorstand einen einstimmigen Auflösungsbeschluss zu fassen, sobald der Stiftungszweck nicht mehr erreichbar ist.
