Deskriptoren: Transparenz; Steuerabkommen; Liechtensteinische Stiftung.
Normen: § 1 KStG
Aufgrund der Nichtanwendung des Steuerabkommens, ist die Transparenz der Stiftung nach österreichischem innerstaatlichem Steuerrecht zu prüfen. Das BFG hat es unterlassen, den notwendigen Typenvergleich anzustellen.