Deskriptoren: Zufluss; Zuwendung; Privatstiftung; Kapitalertragsteuer; Bedingung.
Normen: § 27 Abs 5 Z 7 EstG, § 93 Abs 2 Z 1 EstG, § 95 Abs 3 Z 1 EstG
Eine aufschiebend bedingte Zuwendung einer Privatstiftung ist (für Zwecke der KESt) noch nicht im Zeitpunkt des Beschlusses des Stiftungsvorstandes, sondern erst im Zeitpunkt der Erfüllung der Bedingung zugeflossen.