Deskriptoren: Mietverhältnis; Kapitalertragsteuer; vorzeitige Auflösung.
Normen: § 27 Abs 5 Z 7 EstG, § 93 Abs 2 Z 1 EstG
Die vorzeitige Auflösung eines Mietverhältnisses durch die Privatstiftung auf Wunsch des Mieters obwohl der Mieter (= Begünstigte) auf die Kündigung verzichtete, ist fremdunüblich. Daher erfolgte die Vorschreibung von Kapitalertragsteuer zu recht.