Seit dem 30. 12. 2024 ist nun das MiCAR-Regime vollständig anwendbar. Es überrascht nicht, dass rund um den Zeitpunkt dessen Inkrafttretens zahlreiche Publikationen zu diesem wirtschaftlich höchst bedeutungsvollen Regelwerk erschienen sind. Neben dem an zeitlich erster Stelle zu nennenden, von Raschauer et al bereits im Sommer 2024 herausgegebenen Kommentar zur MiCAR (s hierzu die Rezension von Lehmann, ZFR 2024/221, 511) sticht vor allem das vorliegende Werk ins Auge: Dieses folgt nämlich - wie schon der Titel "Crypto-Assets" indiziert - im Vergleich zu den klassischen Gesetzeskommentaren einem gänzlich ande-

