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Umfangreiche Änderung der FMA-Gebührenverordnung: Erhöhung aller Gebühren um 25 %

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2025/193ZFR 2025, 483 Heft 9 v. 22.9.2025

Auf nicht weniger als 27 Seiten hat die FMA auf der Grundlage des § 19 Abs 10 FMABG im Verordnungswege umfangreiche Änderungen und Ergänzungen der in der FMA-Gebührenverordnung (FMA-GebV) geregelten Tarifposten erlassen.11BGBl II 2025/187 vom 28. 8. 2025.

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