vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Formungültige Wechselbürgschaft

JudikaturOGHBearbeiter: Thomas ReichZFR 2025/183ZFR 2025, 466 Heft 9 v. 22.9.2025

WG: Art 32

Leitsatz (der Redaktion)

Der gegenständliche Wechsel ist formal ungültig, weil der Sohn der Bekl, der die Verpflichtung als Bezogener angenommen hatte, nicht als solcher genannt ist und die Bekl nur die Verpflichtung als Wechselbürgen, aber nicht als Bezogene des Wechsels wirksam angenommen haben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte