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Rechtsfolgen der Missbräuchlichkeit einer Wechselkursklausel beim Leasingvertrag

JudikaturEuGHBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2025/178ZFR 2025, 456 Heft 9 v. 22.9.2025

RL 93/13/EWG : Art 1 Abs 2, Art 6, Art 7

Tenor (des Gerichts)

Art 6 Abs 1 RL 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist iVm Art 7 Abs 1 dieser RL dahin auszulegen, dass danach ein auf eine Fremdwährung lautender Leasingvertrag, der ungültig geworden ist, nachdem davon eine Klausel als missbräuchlich ausgeschlossen wurde, mit der das mit der Fremdwährung verbundene Wechselkursrisiko dem betreffenden Verbraucher aufgebürdet wird, nicht iSd erstgenannten Bestimmung "ohne die missbräuchlichen Klauseln bestehen" kann, wenn dieser Vertrag von nationalen Rechtsvorschriften erfasst wird, die als Rechtsfolge der Ungültigkeit eines solchen Vertrags vorgeben, dass der Verbraucher von den nachteiligen Folgen allein der missbräuchlichen Klausel vollständig befreit wird, während die übrigen Vertragsbestandteile gültig und bindend bleiben. Da in einem solchen Fall der Vertrag nicht ohne die fragliche Klausel bestehen kann, ist nach den genannten Bestimmungen die Sach- und Rechtslage wiederherzustellen, die für den Verbraucher ohne den Vertrag bestanden hätte.

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