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Substanzschaden vor Übergabe der Leasingsache trifft nur den Leasinggeber

JudikaturOGHBearbeiter: Michael PfeiferZFR 2025/120ZFR 2025, 312 Heft 6 v. 30.6.2025

ABGB: §§ 1295 ff

Leitsatz (der Redaktion)

Dient ein Kaufvertrag ledigl der Spezifikation einer Kaufsache, welche mit einem unmittelbar folgenden Leasingvertrag dem Leasingnehmer zum Gebrauch für eine bestimmte Sache überlassen wird, tritt ein Schaden in Form der Leistung eines überhöhten Kaufpreises nur beim Leasinggeber ein.

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