Mit dem RTS DelVO 2025/416 vom 29. 11. 2024 hat die Kom bereits Inhalt und Format von Auftragsbuchaufzeichnungen für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die eine Handelsplattform für Kryptowerte betreiben, festgelegt.1 Diese DelVO fußt auf Art 76 Abs 16 UAbs 3 MiCAR. Auf derselben Rechtsgrundlage hat die Kom am 28. 11. 2024 auch den RTS DelVO 2025/417 zur Ergänzung der MiCAR durch RTS "zur Präzisierung der Art der Darstellung von Daten zur Transparenz durch Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die eine Handelsplattform für Kryptowerte betreiben", erlassen, die nunmehr am 14. 3. 2025 im ABl kundgemacht wurde.

