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RTS zur MiCAR: Vor- und Nachhandelstransparenz durch Betreiber von Krypto-Plattformen

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2025/79ZFR 2025, 199 Heft 4 v. 29.4.2025

Mit dem RTS DelVO 2025/416 vom 29. 11. 2024 hat die Kom bereits Inhalt und Format von Auftragsbuchaufzeichnungen für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die eine Handelsplattform für Kryptowerte betreiben, festgelegt.11S zuletzt Wolfbauer, Delegierte Verordnung zur MiCAR: Inhalt und Format von Auftragsbuchaufzeichnungen beim Betrieb einer Handelsplattform, ZFR 2025/62, 154. Diese DelVO fußt auf Art 76 Abs 16 UAbs 3 MiCAR. Auf derselben Rechtsgrundlage hat die Kom am 28. 11. 2024 auch den RTS DelVO 2025/417 zur Ergänzung der MiCAR durch RTS "zur Präzisierung der Art der Darstellung von Daten zur Transparenz durch Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die eine Handelsplattform für Kryptowerte betreiben", erlassen, die nunmehr am 14. 3. 2025 im ABl kundgemacht wurde.

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