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RTS zur Anpassung der Höhe der Eigenmittel durch Emittenten vermögenswertereferenzierter Token oder E-Geld-Token

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2025/78ZFR 2025, 198 Heft 4 v. 29.4.2025

Mit der gegenständlichen, vergleichsweise überschaubar gestalteten DelVO 2025/419 vom 16. 12. 2024 erfüllt die Kom das Mandat nach Art 45 Abs 7 lit c iVm UAbs 4 MiCAR: Demnach haben die von der Kom zu erlassenden RTS das Verfahren und die Fristen für einen Emittenten eines signifikanten vermögenswertereferenzierten Token, die Höhe seiner Eigenmittel gem Art 45 Abs 5 MiCAR anzupassen, zu präzisieren.

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