Schon vor der ersten OGH-E zur Causa "Kreditbearbeitungsentgelt 2.0" prognostizierten Prozessfinanzierer eine Klagewelle mit "verheerend[en]" wirtschaftlichen Folgen für die Kreditwirtschaft.1 Nach 7 Ob 169/24i hört man die Brandung dieser Welle deutlich rauschen, erwägt schon die Flucht vom Strand - auch wenn das in der Werbung für Prozessfinanzierung angepriesene, gefahrlose "Surfen" auf der Welle zum Erfolg im Einzelfall doch eine voreilige Verheißung ist.2

