Gem § 23d Abs 7 BWG hat die FMA durch VO unter Berücksichtigung relevanter Vorgaben der EBA und des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) mit Zustimmung des BMF systemrelevanten Instituten mit Sitz im Inland (O-SII) eine Kapitalpufferanforderung vorzuschreiben.

