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Anpassung der FMA-Gebührenverordnung

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2025/19ZFR 2025, 47 Heft 1 v. 23.1.2025

Mit der gegenständlichen Novelle11BGBl II 2024/399 vom 19. 12. 2024. implementiert die FMA die jüngsten gebührenrechtlich relevanten Änderungen des Aufsichtsrechts, die sich aus folgenden, zuletzt in Kraft getretenen sekundärrechtlichen Regelungswerken ergeben:

VO (EU) 2024/1623 zur Änderung der CRR im Hinblick auf Vorschriften für das Kreditrisiko, das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung, das operationelle Risiko, das Marktrisiko und die Eigenmitteluntergrenze (Output-Floor);

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