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Änderung der Kapitalpuffer-Verordnung 2021

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2025/20ZFR 2025, 48 Heft 1 v. 23.1.2025

Gem § 23d Abs 7 BWG hat die FMA durch VO unter Berücksichtigung relevanter Vorgaben der EBA und des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) mit Zustimmung des BMF systemrelevanten Instituten mit Sitz im Inland (O-SII) eine Kapitalpufferanforderung vorzuschreiben.

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