Mit der gegenständlichen Novelle1 implementiert die FMA die jüngsten gebührenrechtlich relevanten Änderungen des Aufsichtsrechts, die sich aus folgenden, zuletzt in Kraft getretenen sekundärrechtlichen Regelungswerken ergeben:
VO (EU) 2024/1623 zur Änderung der CRR im Hinblick auf Vorschriften für das Kreditrisiko, das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung, das operationelle Risiko, das Marktrisiko und die Eigenmitteluntergrenze (Output-Floor);
