vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Umfang der Warnpflichten bei einem Oder-Konto im Falle eines Betrugsverdachts (Kryptobörse)

JudikaturOGHBearbeiter: Marco ScharmerZFR 2025/10ZFR 2025, 30 Heft 1 v. 23.1.2025

ABGB: §§ 892, 1002 ff, §§ 1295 ff

Leitsätze (der Redaktion)

Bei einem Oder-Konto kann jeder Kontoinhaber im eigenen Namen über das gesamte Guthaben aus dem Konto verfügen, wobei das Zuvorkommen ("Angehen" iSd § 892 ABGB) entscheidet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte