IO: §§ 30, 31
Leitsätze (der Redaktion)
Globalzessionen künftiger Forderungen zugunsten einer Bank sind Sicherungszessionen, selbst wenn durch sofortige Verwendung von Zahlungseingängen daraus Befriedigung erlangt werden soll. Die Wirksamkeit einer Sicherungszession hängt von der Beachtung der für eine Pfandrechtsbegründung hinreichenden Publizitätsakte ab.
