ZaDiG 2018: §§ 67, 68
Leitsatz (der Redaktion)
Eine Haftung der Bank aufgrund §§ 67, 68 ZaDiG 2018 für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge scheidet aus, wenn der Kl alle seine Zahlungsaufträge im ordnungsgemäß ausgestalteten Zwei-Faktor-Authentifizierungs-System der Bank autorisiert hat.

