RL 2008/48/EG (VerbraucherkreditRL): ErwGr 26 und 47, Art 8, Art 10, Art 23
Tenor (des Gerichts)
Art 23 RL 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge ist dahin auszulegen, dass es ihm nicht zuwiderläuft, wenn sich eine bei einem Verstoß gegen die in Art 8 Abs 1 dieser RL vorgesehene Verpflichtung zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers verhängte Sanktion von der Sanktion unterscheidet, die bei einem Verstoß gegen

