RL 93/13/EWG : ErwGr 10, Art 2 lit b und lit c
Tenor (des Gerichts)
Art 2 lit b RL 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass eine natürliche Person, die einen Hypothekendarlehensvertrag abschließt, um den Kauf einer einzelnen Wohnimmobilie zu finanzieren, die zur entgeltlichen Vermietung bestimmt ist, als "Verbraucher" iS dieser Bestimmung anzusehen ist, wenn sie zu einem Zweck handelt, der nicht ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der bloße Umstand, dass diese natürliche Person mit der Verwaltung der Immobilie Einnahmen zu erzielen sucht, kann für sich genommen nicht dazu führen, dass sie nicht unter den Begriff "Verbraucher" iS dieser Bestimmung fällt.

