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EBA-Leitlinien zu inhaltlichen Mindestanforderungen an die interne Governance für Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2024/267ZFR 2024, 610 Heft 12 v. 23.12.2024

Art 35 VO (EU) 2023/1114 (MiCAR) sieht "Regeln zur Unternehmensführung" für Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token (Asset-Referenced Token - ART) vor. So haben Emittenten von ART ganz allgemein solide Regelungen zur Unternehmensführung festzulegen, einschließlich einer klaren Organisationsstruktur mit genau abgegrenzten, transparenten und kohärenten Verantwortungsbereichen, wirksamer Verfahren für die Ermittlung, Regelung, Überwachung und Meldung der Risiken, denen sie ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten, sowie angemessener Mechanismen interner Kontrollen mit soliden Verwaltungs- und Rechnungslegungsverfahren (Art 34 Abs 1 MiCAR). Die weiteren Absätze dieses umfangreichen Regelungskomplexes sehen mannigfaltige Vorgaben an die Mitglieder der Leitungs- und Aufsichtsorgane, die Anteilseigner und Gesellschafter, an die interne Compliance, das interne Kontrollsystem, die Revision etc vor.

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