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OeNB ändert Datenmodellverordnung und Meldeverordnung FinStab

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2024/247ZFR 2024, 563 Heft 11 v. 27.11.2024

Erst im März 2024 hatte die OeNB ihre Meldeverordnung FinStab 2024 (Verordnung betreffend die Erfassung von Kredit und Länderrisiken, Restlaufzeiten und Fremdwährungskredite sowie Finanzinformationen von Auslandstochterbanken) sowie die Datenmodellverordnung 2024 auf Basis des § 44d bzw des § 44b Abs 2 Nationalbankgesetz (NBG) gänzlich neu erlassen.11S näher Wolfbauer, OeNB erlässt neue Meldeverordnung FinStab 2024, ZFR 2024/87, 204, sowie Wolfbauer, OeNB erlässt die Datenmodellverordnung neu, ZFR 2024/88, 205. Mit Kundmachungen vom 7. 11. 2024 wurden diese beiden Regelwerke erstmals novelliert.

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