Die FMA ist gem § 21b BWG befugt, bestimmte unionsrechtliche Behördenwahlrechte nach der CRR durch VO auszuüben. Dies erfolgt mittels der regelmäßig gewarteten1 CRR-Begleitverordnung 2021 - CRR-BV 2021.
Die FMA ist gem § 21b BWG befugt, bestimmte unionsrechtliche Behördenwahlrechte nach der CRR durch VO auszuüben. Dies erfolgt mittels der regelmäßig gewarteten1 CRR-Begleitverordnung 2021 - CRR-BV 2021.
