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Routinemäßige Änderung der CRR-Begleitverordnung durch die FMA

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2024/248ZFR 2024, 563 Heft 11 v. 27.11.2024

Die FMA ist gem § 21b BWG befugt, bestimmte unionsrechtliche Behördenwahlrechte nach der CRR durch VO auszuüben. Dies erfolgt mittels der regelmäßig gewarteten11Siehe zuletzt Wolfbauer, Routinemäßige Änderung der CRR-Begleitverordnung, ZFR 2023/283, 627. CRR-Begleitverordnung 2021 - CRR-BV 2021.

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