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Insolvenzverfahren: Strittiges Erlöschen von festgestellten Forderungen

JudikaturOGHBearbeiterin: Mariya Hubcheva-KummerZFR 2024/233ZFR 2024, 544 Heft 11 v. 27.11.2024

IO: § 110 analog

Leitsätze (der Redaktion)

Die Klärung des strittigen Erlöschens einer im Insolvenzverfahren festgestellten Forderung kann nur in einem streitigen besonderen Feststellungsverfahren analog zu § 110 IO erfolgen. Erst danach kann über die Genehmigung des vorgelegten Verteilungsentwurfs entschieden werden.

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