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Bei Freihandverkauf in Insolvenz gilt das Leistungsstörungsrecht des ABGB

JudikaturOGHBearbeiter: Michael PfeiferZFR 2024/232ZFR 2024, 542 Heft 11 v. 27.11.2024

ABGB: § 1089

EO: §§ 168 ff, §§ 187, 189, 207

IO: § 120

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