IO: § 110 analog
Leitsätze (der Redaktion)
Die Klärung des strittigen Erlöschens einer im Insolvenzverfahren festgestellten Forderung kann nur in einem streitigen besonderen Feststellungsverfahren analog zu § 110 IO erfolgen. Erst danach kann über die Genehmigung des vorgelegten Verteilungsentwurfs entschieden werden.
