Die kl Unternehmerin bezahlte einer bei ihr beschäftigten Heimarbeiterin Entgeltfortzahlung wegen einer längerdauernden krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Fraglich war, ob die Kl Anspruch auf Zuschuss zur Entgeltfortzahlung nach § 53b ASVG hat, obwohl die betroffene Heimarbeiterin keine Dienstnehmerin iSd § 4 Abs 2 ASVG war.

